Wer 16 ½ Jahre ist darf mit der
Ausbildung beginnen. Die Ausbildung unterscheidet sich in keiner Weise zur
Ausbildung mit 18 (siehe Ablauf der Führerschein-Ausbildung) Nach Erhalt der
Fahrerlaubnis darfst Du dann in Begleitung mit einer in deiner Fahrerlaubnis
eingetragenen Person am Straßenverkehr teilnehmen
Die Begleitperson muß folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
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Mindestalter 30 Jahre
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Nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg bei Antragsstellung
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Es müssen also Dich also nicht unbedingt Mama oder Papa geleiten; bis zu 5 Personen deiner Wahl kannst du eintragen lassen.
Wichtig: Mit dem 17er darf nur in Deutschland gefahren werden!
Letzte Änderung am Freitag, 2. Mai 2008 um 21:01:40 Uhr.