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Führerschein mit 17

Theo

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Wer nach der bestandenen praktischen Fahrprüfung eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A oder B erhält, für den beginnt die Probezeit von 2 Jahren. In dieser Zeit dürft ihr keinen Verstoß nach Liste A oder keine zwei Verstöße nach Liste B begehen. Ansonsten müßt ihr zur Nachschulung (FAP-Seminar) und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre. Solltest Du wirklich einmal das Pech haben und eine Nachschulung besuchen müssen, so lassen wir Dich auch hier nicht im Regen stehen: FAP - Seminare bieten wir ebenfalls an. Diese Seminare beinhalten vier Gruppensitzungen und eine Probefahrt; es muß aber keine Prüfung abgelegt werden.

Ein Hinweis darf an dieser Stelle nicht fehlen:
Die Probezeit kann durch den Besuch eines sog. "FSF - Seminars" auf ein Jahr verkürzt werden !


Beispiel: Du hast vor einem Jahr die Prüfung abgelegt, nimmst jetzt an einem FSF - Seminar teil, dann ist deine Probezeit sofort Geschichte. Nimmst du nicht an einem FSF - Seminar teil und begehst innerhalb der 2 Jahre Probezeit ein Vergehen nach Liste A oder zwei nach Liste B, verlängert sich deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre!

Letzte Änderung am Freitag, 2. Mai 2008 um 21:01:39 Uhr.