Wer nach der bestandenen
praktischen Fahrprüfung eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A oder B erhält, für
den beginnt die Probezeit von 2 Jahren. In dieser Zeit dürft ihr keinen Verstoß
nach Liste A oder keine zwei Verstöße nach Liste B begehen. Ansonsten müßt ihr
zur Nachschulung (FAP-Seminar) und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4
Jahre. Solltest Du wirklich einmal das Pech haben und eine Nachschulung besuchen
müssen, so lassen wir Dich auch hier nicht im Regen stehen: FAP - Seminare
bieten wir ebenfalls an. Diese Seminare beinhalten vier Gruppensitzungen und
eine Probefahrt; es muß aber keine Prüfung
abgelegt werden.
Ein Hinweis darf an dieser Stelle nicht fehlen:
Die Probezeit kann durch den Besuch eines sog. "FSF - Seminars" auf ein Jahr
verkürzt werden !
Beispiel:
Du hast vor einem Jahr die Prüfung abgelegt, nimmst jetzt an einem FSF - Seminar
teil, dann ist deine Probezeit sofort Geschichte. Nimmst du nicht an einem FSF -
Seminar teil und begehst innerhalb der 2 Jahre Probezeit ein Vergehen nach Liste
A oder zwei nach Liste B, verlängert sich deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre!
Letzte Änderung am Freitag, 2. Mai 2008 um 21:01:39 Uhr.